Alle Möbelhäuser sollten von der Schließung ausgenommen werden
Auch der BVDM, Handelsverband Möbel und Küchen, hat sich nach der gestrigen Entscheidung der Bundesregierung zu Wort gemeldet. Zufrieden mit der neuen Regelung ist selbstverständlich auch BVDM nicht – und kann nicht nachvollziehen, warum die benachbarten Autohäuser und Baumärkte öffnen dürfen, dem Möbelhandel es bei mehr als 800 qmVerkaufsfläche jedoch untersagt bleibt. Schließlich haben Möbelmärkte aufgrund ihrer Größe die geringste Zahl an Kunden pro Quadratmeter, Hygieneregeln könnten dort optimal eingehalten werden. Daher fordert der Handelsverband Möbel und Küchen, dass Möbelhäuser ebenfalls von der Schließung ausgenommen werden.
Für den Kauf von Möbeln und Küchen seien der Onlinehandel oder branchenfremde Vertriebswege kein ernsthafter Ersatz. Die allermeisten Kunden möchten Möbel und Küchen anschauen, eine reale Vorstellung von Material und Wirkung erhalten, das Material anfassen, zur Probe sitzen und liegen, weiß der Handelsverband. On- und offline ergänzen sich gegenseitig, sie ersetzen sich jedoch nicht.
Die Folge: Der gesamte Wirtschaftszweig ist weitgehend stillgelegt. Für die Möbelwirtschaft mit ihrem hohen inländischen Produktionsanteil gilt das gleiche wie für die Autobranche: Nur durch die Öffnung des Handels kommt die Produktion wieder in Gang. Der Handelsverband Möbel und Küchen appelliert daher an Bund und Länder, die Ausgrenzung dieser Branche so schnell wie möglich zu beenden und die Öffnung des Möbelhandels generell zu erlauben.
Nordrhein-Westfalen hat bereits reagiert: Auf einer Pressekonferenz gestern Nachmittag wurde verkündet, dass in NRW ab 20. April alle Möbelhäuser öffnen dürfen.