Freitag, 05. Juli 2019, 11:15 Uhr
BDIA
EuGH-Entscheid HOAI - Qualität statt Preisdumping
Mindest- und Höchstsätze
der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI): Am
gestrigen Donnerstag, 4. Juli 2019, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im HOAI-Vertragsverletzungsverfahren sein Urteil verkündet. Nach Auffassung
des Gerichts sind die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI mit
dem EU-Recht nicht vereinbar, da sie in unzulässiger Weise den freien
Preiswettbewerb einschränken würden.
Dazu hat Vera Schmitz, Präsidentin des BDIA Dund Deutscher Innenarchitekten, ein Statement verfasst: "Die Entscheidung, die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze zu
kippen, bedeutet für uns Innenarchitektinnen und Innenarchitekten, dass
wir statt über Qualität nun viel stärker über den Preis verhandeln
werden müssen. Wichtig ist aber auch, dass die HOAI als Instrument
für gutes Planen und Bauen weiterhin Bestand hat: Die Leistungsbilder
sowie die Honorartabellen bleiben erhalten. Der bdia wird sich weiter
dafür einsetzen, dass Qualität entscheidet und sich gegen Preisdumping
stark machen."
Der Berufsstand der
Architekten hatte mit Unterstützung der Bundesregierung bereits im Vorfeld darauf
hingewiesen, dass über ein gesellschaftlich so hohes Gut wie die Baukultur
nicht im Preis-, sondern vielmehr im Qualitätswettbewerb entschieden werden
muss. Christoph
Schild, Vizepräsident der Architektenkammer Niedersachsen, sagt zu dem Urteil: „Uns war
wichtig, die Bedeutung der Planung und des Verbraucherschutzes zu sichern und
einen ungehemmten Preiswettbewerb zu verhindern. Es bleibt aber eine Tatsache,
dass gute Planung ihren Preis hat und auch unbedingt erforderlich ist, will man
nicht teuer bauen.“ Der Rahmen der
HOAI soll weiterhin bestehen bleiben. Hiergegen hat auch die EU-Kommission
keine Einwände geäußert. Schild: „Die Leistungsbilder der HOAI haben sich als
wertvolles Gerüst und Richtschnur für das Planen und Bauen in Deutschland über
Jahrzehnte hinweg etabliert. Sie sind für Auftraggeber und Auftragnehmer ebenso
wie für Bauherren, Planer und Bauausführende ein verlässlicher Rahmen und eine
Anleitung für das Planen und Bauen in Deutschland.“ Die HOAI biete
zudem Rechtssicherheit, da sich Rechtsprechung und Praxis bis ins kleinste
Detail mit den einzelnen Leistungsbildern auseinandergesetzt hätten, sagte der
Vizepräsident der Kammer. Angestrebt werde nun eine Art gesetzlicher Regelrahmen,
von dem durch ausdrückliche Vereinbarung abgewichen könnte. Diese abweichenden
Vereinbarungen unterlägen jedoch einem ausdrücklichen Angemessenheitsvorbehalt
mit Blick auf Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko.
Auch die Bundesingenieurkammer
fordert im Zuge des Urteils: "Qualität erhalten!". „Es ist
allgemein bekannt, dass für einen zu niedrigen Preis keine hinreichende
Qualität geliefert werden kann – das gilt auch für Ingenieurleistungen.“ Daher
habe die Bundesingenieurkammer gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer und
dem AHO stellvertretend für die Planerorganisationen in Deutschland in
Zusammenarbeit mit der Bundesregierung alles dafür getan, um die HOAI in ihrer
bisherigen Form zu erhalten. Aber alles Lamentieren helfe nicht. „Jetzt muss es
darum gehen, den Verbrauchern Sicherheit und den planenden Berufen in Deutschland
eine verlässliche und handhabbare Grundlage an die Hand zu geben. Aus diesem
Grund werden wir nun gemeinsam mit den zuständigen Ressorts der Bundesregierung
an einer Lösung arbeiten“, so Kammeyer weiter. Denkbar wäre ein Ansatz analog
dem der Steuerberater, wonach statt eines Mindestsatzes von einem Regelsatz
auszugehen ist und ein Angemessenheitsvorbehalt im Hinblick auf die zu
erbringende Leistung gilt. „Natürlich ist das Modell kein vollwertiger Ersatz
für die Mindestsätze. Aber es könnte helfen, Preisdumping, das am Ende allen
schadet, zu verhindern. Denn eins ist ganz klar: Qualität hat ihren Preis. Wer
beim Planen spart, zahlt hinterher beim Bauen drauf!“, erklärte der Präsident
der Bundesingenieurkammer abschließend.
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