Erneute Förderung für junge Unternehmen
Entsprechend den Vorgaben des BMWi richtet sich die Unterstützung an Betriebe, deren Sitz in Deutschland liegt und die der gültigen EU-Definition eines „kleinen Unternehmens“ entsprechen. Das bedeutet, das die Firmen weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz von maximal 10 Mio. Euro erwirtschaften. Außerdem dürfen sie nicht älter als 10 Jahre sein. Weitere Vorgaben, um die Fördermittel zu erhalten, sind, dass die vorgestellten Produkte, Verfahren und Dienstleistungen neu entwickelt oder wesentlich verbessert und im Markt eingeführt sind. Werden diese Voraussetzungen erfüllt und einer Förderung durch das BMWi zugestimmt, können sich die Unternehmen auf eine Kostenerstattung beispielsweise für Standmiete, Strom und Entsorgung in Höhe von 60 Prozent freuen. Die Obergrenze der förderfähigen Summe liegt je Teilnehmer bei 7.500 Euro.
Und auch die Koelnmesse unterstützt die Teilnehmer. So richtet sie u.a. den Gemeinschaftsstand „Junge innovative Unternehmen“ ein, der in der Halle 4.1 direkt am Boulevard attraktiv positioniert ist. Außerdem kümmert sie sich um den Standbau und um die Gestaltung eines ansprechenden Lounge-Bereiches.
Den Antrag auf Förderung gibt es entweder auf der Homepage der imm cologne unter www.imm-cologne.de oder auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de.